Umbettungen

In speziellen Einzelfällen wird die Umbettung einer bereits bestatteten Leiche erwünscht.

Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und muss von den Angehörigen, den Grabnutzungsberechtigten und der abgebenden sowie der aufnehmenden Friedhofsverwaltung genehmigt werden.

Unser Bestattungsunternehmen wickelt die Umbettung sowie Genehmigungsverfahren für Sie ab. Wir erstellen hierzu für Sie vorab eine Kostenzusammenstellung.